Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten
Folgende Standard-Bestimmungen und –Bedingungen gelten für die Unternehmen der Johnson Electric Group (Käufer), wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Vereinbarung mit einem Lieferanten/Untervertragsnehmer/Dienstleister (Verkäufer) abgeschlossen wird.

Allerdings erfassen diese Bestimmungen und Bedingungen natürlich nicht sämtliche der verschiedenen möglichen Situationen der Geschäftswelt. Der Käufer vereinbart möglicherweise mit verschiedenen, einzelnen Verkäufern eine Erweiterung einiger Bestimmungen und Bedingungen, um die Anforderungen der spezifischen Situation zu erfassen. Diese Abwandlungen sind in einer separaten Vereinbarung oder in einem speziellen Kaufvertrag oder Kaufauftrag festzulegen, der vom Käufer und den betreffenden Verkäufern entsprechend genehmigt ist.

Modifizierte Bestimmungen und Bedingungen, die für Käufe in den verschiedenen geographischen Regionen zutreffen, werden auch in folgenden Sektionen aufgeführt:
Standard-Bestimmungen und Bedingungen (Global)
Standard Bestimmungen und Bedingungen (Region Vereinigte Staaten)
Wichtige Informationen über den Export von Waren nach China

Für Saia-Burgess Dresden - Deutschland & Saia-Burgess Polen (falls zutreffend für spezifizierte, gekaufte Teile):
AA-QD01-003 Rev.04
AA-QD07-001 Rev.02
AA-QD07-002 Rev.02
AA-QD97-001 Rev.08

Für Saia-Burgess Oldenburg - Deutschland
Einkaufsbedingungen
Delivery & Payments Terms